Politik
Ladurns: Ausführungsprojekt genehmigt
05.11.2024
Auf seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat von Brenner am 23. Oktober das Ausführungsprojekt für die Erneuerung der Trinkwasserleitung Ladurns genehmigt.
Da die Trinkwasserleitung Ladurns (Vallming-Kieserengern) dringend saniert werden muss, wurde bereits im Vorjahr Ingenieur Hans Pardeller von der Ingenieurgemeinschaft Pardeller GmbH mit den technischen Dienstleistungen der Projektierung und Sicherheitskoordination in der Planungsphase beauftragt. Das Ausführungsprojekt, das Gesamtkosten in Höhe von rund 575.000 Euro vorsieht, wurde von den Gemeinderäten nach kurzer Diskussion einstimmig genehmigt.
Haushaltsänderungen
Der Dringlichkeitsbeschluss des Gemeindeausschusses zur 5. Haushaltsänderung wurde von den Räten einstimmig ratifiziert. Damit wurden u. a. Mehreinnahmen aus den Erschließungskosten in Höhe von 60.000 Euro bzw. eine Reduzierung er Eigenmittel für das PNRR-Projekt „Energieeffizienzmaßnahmen“ in Höhe von 25.000 Euro gutgeheißen. Damit konnten 85.000 Euro für Investitionen zweckgebunden werden. 55.000 Euro fließen in die außerordentliche Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung, 15.000 Euro gehen als außerordentlichen Beitrag an die Interessentschaft Brenner für die Sanierung der Kapelle, 10.000 Euro fließen in die außerordentliche Instandhaltung des Eislaufplatzes in Gossensaß (Kältematten), einen Beitrag in Höhe von 5.000 Euro erhält die Pfarrei Gossensaß für die Einfriedungsmauer an der Pfarrkirche.
Im Zuge der 6. Haushaltsänderung, die ebenfalls einstimmig genehmigt wurde, wurden 100.000 Euro für die Erstellung des Gemeindeentwicklungsplanes bereitgestellt, 27.000 Euro fließen in die außerordentliche Instandhaltung der Straßen, 20.000 Euro in den Ankauf von Straßengeräten, 17.000 Euro in die außerordentliche Instandhaltung der Straßenbeleuchtung; 3.000 Euro werden in den Ankauf von Hardware investiert, davon entfallen 2.600 Euro auf die Gemeindeverwaltung und 400 Euro auf den Kindergarten.
Eingriffsgebühr
Die Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr wurde einstimmig abgeändert. Die Baukostenabgabe für Baumasse mit Zweckbestimmung „Wohnen an der Hofstelle des geschlossenen Hofes“ wurde damit von drei auf ein Prozent reduziert.