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Home → News → Bis 27. Mai Zeit für Widerspruch - 26.04.2025 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Gesellschaft

Bis 27. Mai Zeit für Widerspruch

26.04.2025
Meta will in der EU ab dem 27. Mai alle öffentlichen Posts zum Trainieren seiner Künstlichen Intelligenz (KI) verwenden. Verbraucher können widersprechen, ohne Gründe dafür nennen zu müssen. Meta stellt dafür Online-Formulare bereit.

Seit einigen Wochen sehen auch Nutzer in der EU einen kleinen blauen Kreis, wenn sie den Messenger von Facebook, die Nachrichtenfunktion von Instagram oder WhatsApp öffnen. Dahinter verbirgt sich ein Chatbot des Konzerns Meta, der Stand jetzt Fragen beantwortet und künftig auch Hilfestellung bei der Bildbearbeitung oder Vorschläge für neue Posts machen kann. Er lässt sich nicht abschalten – Konsemten können ihn lediglich ignorieren.

Damit die dahinterstehende KI nun für europäische Nutzer verbessert werden kann, möchte Meta alle jemals in seinen Diensten wie Facebook und Instagram veröffentlichten Inhalte von Menschen über 18 Jahren nutzen. Das können also sehr viele Nachrichten, Fotos, Beiträge, Kommentare und ähnliches sein. Das Problem dabei: Sind diese Daten einmal für KI-Training verwendet worden, lassen sie sich nicht mehr zurückholen oder löschen.

Widerspruch vor 27. Mai 2025


Meta hat angekündigt, ab dem 27. Mai mit dem KI-Training zu starten. Das bedeutet, dass Konsumenten bis spätestens zum 26. Mai der Nutzung ihrer Daten widersprechen sollten, wenn sie sie nicht für die KI freigeben möchten. Danach können die Daten Teil der KI werden und lassen sich daraus nicht mehr zurückholen oder löschen. Ein Widerspruch danach kann sich also nur noch auf Dinge beziehen, die Konsumenten ab dem Zeitpunkt ihres Widerspruchs veröffentlichen würden.

Für den Widerspruch stellt Meta Formulare bei Facebook und Instagram bereit, die allerdings nur im eingeloggten Bereich der Dienste aufgerufen werden können (siehe unten).

Um welche Daten geht es?


Meta möchte nach eigenen Angaben neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch "öffentliche Inhalte in Meta-Produkten" nutzen, um eigene KI-Modelle zu entwickeln und weiter zu verbessern. So steht es in der Erläuterung zur Verwendung von Informationen für die generative KI bei Meta. Dabei unterscheidet Meta zwischen Informationen und Aktivitäten, die immer öffentlich sind und Inhalten, für die Konsumenten die Einstellung "öffentlich" wählen können. Zu den Informationen, die immer öffentlich sind, zählen laut Metas eigenen Angaben:

Name,
Facebook- und Instagram-Benutzername,
Profilbild,
Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen,
Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind – beispielsweise Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto.
Avatare.

Inhalte, wie z.B. Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften oder Videos, die im Profil, in Stories oder Reels als öffentlich sichtbar gepostet wurden, werden ebenfalls für Metas KI verwendet.

Nicht zu den öffentlichen Informationen zählen die persönlichen Chats auf WhatsApp mit den Kontakten der Konsumenten. Diese sind grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Sobald ein Nutzer in WhatsApp jedoch mit "Meta AI" kommuniziert oder in einen Gruppenchat integriert, sind diese Teile der Kommunikation mit "Meta AI" nicht mehr Ende-zu-Ende-verschlüsselt und somit "öffentlich". Alle Anfragen und Nachrichten, die an den KI-Chatbot geschickt werden, können also doch für das Training von KI bei Meta verwendert werden. Nutzer sollten daher sorgsam mit ihren Daten umgehen, wenn Sie "Meta AI" nutzen, egal in welchem Dienst (also egal ob bei WhatsApp, Facebook oder Instagram). Es sollten darin keine sensiblen Daten wie Namen, Geburtsdaten oder Gesundheitsinformationen angegeben werden.

Was kann ich dagegen machen?

Meta bietet die Möglichkeit, über dieses Formular bei Facebook und dieses Formular auf Instagram zu widersprechen. Beide Formulare werden nur angezeigt, wenn ein Nutzer eingeloggt sind. Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der Facebook oder Instagram genutzt wird, ist Pflicht. Das weitere Textfeld kann frei bleiben, eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich. Nach dem Versand erhält der Nutzer von Meta eine Bestätigungs-Email.

„Einige Details sind im Moment noch nicht geklärt" fasst VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer zusammen. „Wenn ich Widerspruch gegen die KI eingelegt habe, und jemand, der keinen Widerspruch eingelegt hat, meine Inhalte teilt – landen diese dann dennoch in der KI von Meta? In Zukunft gilt es also umso mehr, genau abzuwägen, was man öffentlich macht – und was besser nicht".

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