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Home → News → Birkhuhn, Schneehuhn, Steinhuhn: Wie viele Tiere leben in Südtirol? - 27.04.2025 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
© Landesamt für Wildtiermanagement
Umwelt

Birkhuhn, Schneehuhn, Steinhuhn: Wie viele Tiere leben in Südtirol?

27.04.2025

Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Balzzeit vieler alpiner Vogelarten, es beginnen auch die jährlichen Zählungen von Birkhuhn, Schneehuhn und Steinhuhn. 

Diese Vogelarten sind durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie geschützt, die laufende Überprüfung des Erhaltungszustandes dieser Arten ist Pflicht. Hinzu kommt, dass jährlich geprüft werden muss, ob die Bejagung dieser in Südtirol jagdbaren Arten verträglich ist. Die verpflichtenden Bestandserhebungen führen in Südtirol das Landesamt für Wildtiermanagement und der Landesforstdienst in enger Zusammenarbeit mit Jagdaufsehern und Jägerschaft durch.

Diese seit 2008 durchgeführte systematische Bestandskontrolle liefert wertvolle Erkenntnisse zur Populationsentwicklung und zum Einfluss von Umweltveränderungen auf die Lebensräume der Arten. Besonders der fortschreitende Klimawandel und menschliche Störungen stellen Herausforderungen dar, die genau beobachtet und bewertet werden müssen.

„Die Erhebungen erfolgen in zwei Phasen“, berichtet Dominik Trenkwalder vom Landesamt für Wildtiermanagement. „Während der Balzzeit im Frühjahr werden die Balzplätze der Hähne kartiert, um Rückschlüsse auf die Gesamtpopulation zu ziehen. Im Sommer erfolgt eine weitere Erfassung der Schnee- und Birkhuhnbestände, bei der speziell ausgebildete Vorstehhunde zum Einsatz kommen, um die Anzahl der Jungvögel und damit den Bruterfolg zu dokumentieren.“ Vorstehhunde zeichnet ein besonderes Verhalten aus: Ein Vorstehhund, der bei der Suche Witterung des Wildes aufnimmt, unterbricht sein Suchen und bleibt ruckartig stehen.

Die Zählungen werden in ganz Südtirol durchgeführt, das in elf Populationseinheiten eingeteilt ist. Die gewonnenen Daten dienen als Grundlage für die gemäß Vogelschutzrichtlinie und Landesgesetz verpflichtende Verträglichkeitsprüfung. Die Verträglichkeitsgutachten sind für die Abschussplankommission bindend und geben die maximal verträgliche Entnahme je Populationseinheit vor. Die Beteiligung der Jägerschaft und lokaler Naturschutzorganisationen ist ein wichtiger Bestandteil der Erhebungen.

 

 

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