Wirtschaft
Kostenlose Erstberatungen
14.04.2025
Seit 2012 bieten alle Notare des Landes - dank einer Vereinbarung zwischen der Verbraucherzentrale und der Notariatskammer Bozen - den Bürgern eine kostenlose Erstberatung in Erbschaftsfragen an. Jährlich nehmen rund 550 Personen dieses Angebot in Anspruch.
Bei der Erstberatung erklärt der Notar beispielsweise die verschiedenen Testamentsarten, hilft bei der eigenhändigen Errichtung eines Testaments und berät zur gesetzlichen Erbfolge, zu Pflichtteilsansprüchen oder Schenkungen.
„Auch wenn es kein angenehmes Thema ist: Sprechen Sie mit Ihren Erben darüber, was nach Ihrem Tod geschehen soll und wie mit Ihrem Vermögen umgegangen werden soll", rät Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale. Wichtig seien dabei klare und verlässliche Informationen. Die Notare leisten mit ihrer kostenlosen Erstberatung für die Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag zu Rechtssicherheit und Transparenz".
Laut Notar Walter Crepaz, Präsident der Notarkammer, zeige die steigende Nachfrage, dass den Bürgern eine geordnete Nachfolgeregelung wichtig sei. Die Aspekte dieser Beratung seien im Laufe der Jahre vielfältiger und auch komplexer geworden, und es sei gut, wenn klare und unabhängige Informationen in Anspruch genommen würden.
Der „Wegweiser der Notariatskammer", der Leitfaden „Freiwillige Gerichtsbarkeit – Der Notar und der hilfsbedürftige Bürger - Die neue Regelung für Minderjährige und geschäftsunfähige Personen" sowie der Leitfaden über das „Leben im Kondominium" sind auf der Internetseite www.consumer.bz.it/de/wegweiser-der-notariatskammer abrufbar.