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Home → News → Heimplätze für Studierende: Erleichterungen genehmigt - 19.04.2025 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Gesellschaft

Heimplätze für Studierende: Erleichterungen genehmigt

19.04.2025

Die Landesregierung hat im April mehrere Änderungen an den Richtlinien für die Inanspruchnahme der Wohnmöglichkeiten des Landes im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung gutgeheißen. Konkret werden damit Anpassungen vorgenommen, damit Studenten künftig länger um einen Heimplatz ansuchen können.

Diese Anpassung reihe sich in weitere, bereits umgesetzt Maßnahmen, die der Abschaffung des so genannten „Klick Days“ ein. Die Änderungen der Richtlinien wurden, wie bereits im Frühjahr 2024, mit der Interessensvertretung der Studierenden besprochen und stoßen auf breite Zustimmung.

Das Land verfügt über mehr als 700 Plätze in insgesamt zwölf Studentenwohnheimen. Diese stehen Studenten um 270 Euro (Doppelzimmer) oder 360 Euro (Einzelzimmer) monatlich zur Verfügung. Um dafür ansuchen zu können, durften Studierende bisher nicht älter als 35 Jahre (bei einem Bachelorstudium) oder 40 Jahre (bei einem Master-Studium) sein. Diese Altersgrenze wird nun komplett aufgehoben. Gleich bleiben die Voraussetzungen der Inskription in eine Universität oder Fachhochschule in Südtirol, die Entfernung zum eigenen Wohnsitz von mindestens 15 Kilometern. Eine Neuerung betrifft Ersteingeschriebene: Nun können auch Studierende ab der zweiten Bewerbungssession einen Antrag um einen Heimplatz stellen, auch wenn sie die erste Rate der Studiengebühr noch nicht einzahlen konnten. Mehr Flexibilität gibt es zudem künftig, wenn nicht alle Heimplätze vergeben werden konnten: In diesem Fall soll es künftig weitere Termine für die Antragstellung geben. Die geänderten Richtlinien kommen bereits für das nächste Hochschuljahr 2025/26 zur Anwendung, in Kürze werden die aktualisierten Informationen auch online im Bürgernetz Civis abrufbar sein.

 

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