Gesundheit
Pflegende Angehörige: Rentenbeiträge für Pflegezeiten
06.04.2025
Die Menschen werden immer älter und es gibt Jahr für Jahr mehr Pflegebedürftige. Um diesen demografischen Wandel bewältigen zu können, braucht es mehrere, sich ergänzende Maßnahmen.
Ein wesentlicher Aspekt ist die Unterstützung der Pflege zu Hause. Pflegebedürftige möchten so lange es geht, in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und dort würdevoll gepflegt werden. Zugleich ist es unbedingt notwendig, pflegende Angehörige zu entlasten.
In diesem Sinne wurden die Leistungsstunden für denambulanten Betreuungsdienst deutlich aufgestockt (2024 wurden rund 140.000 Stunden mehr finanziert als 2023). Zudem vergibt die öffentliche Hand Beiträge für die rentenmäßige Absicherung der Pflegezeiten. 2024 haben fast 600 Personen einen Gesamtbeitrag von 1,7 Millionen Euro erhalten. Es dürfte aber weit mehr Anspruchsberechtigte geben, als tatsächlich ansuchen. Pflegende Angehörige können sich bei den Patronaten oder direkt bei der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) informieren, ob auch sie das Anrecht auf einen Beitrag haben.
Dieser steht all jenen zu, die schwerpflegebedürftige Familienmitglieder der 2., 3. oder 4. Pflegestufe betreuen, Rentenlücken haben und Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen oder einem Zusatzrentenfonds beigetreten sind. Vom Beitrag ausgeschlossen sind Vollzeitangestellte, weil diese rentenmäßig bereits abgesichert sind.
Informationen über den Beitrag für die rentenmäßige Absicherung der Pflegezeiten gibt es bei den Patronaten (wo auch das Ansuchen gemacht werden muss) oder bei der ASWE (Tel. 0471 41 83 18 oder per E-Mail an elisabeth.brichta@provinz.bz.it). Eine Übersicht über Zugangsvoraussetzungen, notwendige Dokumente und weitere Infos gibt es auch im Bürgernetz Civis.