Wirtschaft
Katasterertrag und Steuern müssen aktualisiert werden
28.03.2025
Wer den Superbonus für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten beansprucht hat, muss den Katasterertrag aktualisieren und dementsprechend die damit verbundenen Steuern neu berechnen.
Nach Abschluss Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten muss die Immobilie nämlich in einer der begünstigten Katasterkategorien (Wohngebäude und Zubehör) eingetragen sein, um überhaupt Anspruch auf den Bonus zu haben.
Wer seine Wohnung mit Hilfe des Superbonus renoviert, aber die nach Abschluss der Arbeiten (30 Tage Frist) die Katasterdaten nicht aktualisiert hat, erhält von der Agentur für Einnahmen ein Mahnschreiben. Damit soll überprüft werden, wer nach der Durchführung von Bauarbeiten, die durch den Superbonus begünstigt wurden, der Verpflichtung nachgekommen ist, die entsprechenden Katasterdaten der Immobilie zu aktualisieren.
Nach der ersten Eintragung in das Kataster sind prinzipiell alle Immobilieninhaber verpflichtet, dem Kataster jede Änderung der Immobilieneinheit zu melden (Anzahl der Räume, Volumen, Planimetrie, Verwendungszweck, Aufteilung bzw. Vereinigungen von Immobilieneinheiten oder Änderungen der entsprechenden Toponymie - Adresse, Name des Eigentümers oder andere Grundbuchdaten).
(Verbraucherzentrale Südtirol)