Politik
Gastgaus Weißes Rössl: „Ein Skandal“
12.03.2025
Von einem „Denkmalschutz-Skandal“ spricht die Initiative Denkmalschutz. Wie berichtet hat die Bezirksverwaltungsbehörde (BH) Innsbruck sich über das Bundesdenkmalamt hinweggesetzt und den Abriss des Gasthauses „Weißes Rössl“ in Gries am Brenner verfügt. Nun wurde die Landesvolksanwaltschaft eingeschaltet.
„Obwohl das Landesverwaltungsgericht Tirol einen Abbruchauftrag erteilt hat, basiert dieser ausschließlich auf der Tiroler Bauordnung und ignoriert das bundesweit gültige Denkmalschutzgesetz. Das BDA wies darauf hin, dass die Tiroler Bauordnung nicht so angewendet werden darf, dass der Denkmalschutz untergraben wird“, so die Initiative Denkmalschutz in einer Aussendung.
Die BH Innsbruck, zuständig für die Anwendung des Denkmalschutzes, habe einen Baustopp-Antrag des BDA „aus nicht nachvollziehbaren Gründen“ abgewiesen. Da keine „Gefahr für Leib und Leben“ bestanden habe, wäre eine denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abriss erforderlich gewesen, die jedoch nicht vorlag. Zudem wurde die BH Innsbruck vom Landesverwaltungsgericht Tirol wegen rechtswidriger Auskunftsverweigerung verurteilt.
„Die Vorgänge um das Gasthaus ‚Weißes Rössl‘ erfordern eine dringende politische und behördliche Aufarbeitung. Der Abbruch erfolgte, bevor eine Entscheidung über eine laufende BDA-Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol getroffen wurde“, so die Initiative. Nun bestehe zudem die Sorge, dass die denkmalgeschützte Rotunde in Innsbruck ein ähnliches Schicksal erleiden könnte.