Gesundheit
Unterstützung von Familien in Notsituationen
08.03.2025
Personen, die sich in einer Notsituation befinden, können seit 1. März für einen begrenzten Zeitraum einen ambulanten Betreuungsdienst der Sozialsprengel in Anspruch nehmen.
Als pflegebedürftig gelten Familienmitglieder wie Kinder oder ältere Menschen, die im Alltag auf eine im selben Haus oder in derselben Wohnung lebende Person angewiesen sind, die plötzlich und unerwartet ausfällt.
Die Leistung greift, wenn es im Umfeld der Familie niemanden gibt, der kurzfristig und unmittelbar einspringen kann, um das pflegebedürftige Familienmitglied zu betreuen, und dieses somit unbeaufsichtigt oder sich selbst überlassen wäre. Die Leistungen umfassen Körperpflege, Unterstützung bei der Umsetzung von sozialen, pädagogischen, geragogischen oder therapeutischen Maßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung, Transport und Begleitung.
Die Unterstützung wird nur während der Dienstzeiten des ambulanten Betreuungsdienstes und nicht nachts angeboten. Deshalb ist ein Netzwerk mit anderen Ressourcen zur Überbrückung der Notsituation notwendig wie Familie, Freunde oder Nachbarn.
Die Leistung kann bis zu 20 Stunden kostenlos, von 21 bis 40 Stunden für 50 Prozent des individuellen Tarifes und für alle weiteren Stunden für 100 Prozent des individuellen Tarifes in Anspruch genommen werden.
(LPA; Foto: pixabay)