Verkehr
Pendlergeld: Ab 6. Februar ansuchen
06.02.2025
Ab Donnerstag (6. Februar) um 12.00 Uhr bis zum 7. April innerhalb 12.00 Uhr können Arbeitnehmer beim Verwaltungsamt Mobilität die Online-Ansuchen für den Fahrtkostenbeitrag (Pendlergeld) für das Jahr 2024 einreichen. Dies ist entweder mit dem digitalen Zugangsschlüssel SPID oder mit dem Elektronischen Personalausweis (CIE) und auch mit der aktivierten Bürgerkarte möglich.
Auf den Fahrtkostenbeitrag Anspruch haben Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr für die Fahrt von ihrem üblichen Aufenthaltsort zu ihrem Arbeitsplatz in Südtirol, bei einer Entfernung von mehr als 18 km, die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen benutzen konnten und für die der Weg zur Arbeit aufgrund der sehr langen Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar war. Der Arbeitsplatz muss in Südtirol sein.
Die Höhe des Beitrags wird auf der Grundlage der gesamten Fahrtdauer für die Hin- und Rückfahrt berechnet und in Beitragsstufen eingeteilt. Wenn die tägliche Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln für die Strecke in Südtirol mehr als 150 Minuten am Tag beträgt, kann man einen Beitrag erhalten. Bei der Antragseingabe prüft das System die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmittel automatisch über die Plattform „südtirolmobil“ auf der Grundlage der vom Antragstellenden eingegebenen Daten, und zwar mit Einbezug der Wartezeit zwischen den öffentlichen Verkehrsmitteln und der eventuell anfallenden Fußwege, und teilt mit, wie viel Fahrtzeit anfällt.
Kein Anrecht auf den Beitrag hat, wer mehr als 50.000 Euro Bruttogesamteinkommen erzielt hat, oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt worden ist.