Gesundheit
Verschreibung von Inkontinenzprodukten
31.01.2025
Ab 1. Februar 2025 gilt eine neue Regelung für die Verschreibung von medizinischen Inkontinenzprodukten.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat in den vergangenen Monaten an einem neuen, vereinfachten System für die Patienten gearbeitet. Ab 1. Februar müssen die Bürger keine Genehmigung in Papierform mehr beim Sprengel einholen. Die Patienten erhalten vom behandelnden Arzt (Facharzt, Allgemeinmediziner oder Kinderarzt nach Wahl) eine Bewilligung und können dann direkt in die Apotheke gehen.
Für Rezepte, die ab dem 1. Februar ausgestellt werden, wird der entsprechende Betrag über die Gesundheitskarte abgerufen. Die Patienten können die Arzneimittel dann monatlich in der Apotheke abholen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach der Einschätzung des Arztes: Auf einer Skala von fünf Schweregraden gibt der Arzt an, in welchem Stadium sich die Inkontinenz des Patienten befindet.
Genehmigungen, die vor dem 31. Januar 2025 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
(sabes.it)