Gesundheit
Inkontinenz: einfacher zu medizinischen Produkte
02.02.2025
Ab dem 1. Februar treten die Neuerungen bei der Verschreibung von medizinischen Produkten für Personen mit Inkontinenz in Kraft. Es gibt ein monatliches Budget und weniger Bürokratie bei der Beantragung.
Mit einem Beschluss von Ende 2024 hat das Land Südtirol eine neue Regelung für die Verschreibung und Abgabe sämtlicher medizinischen Produkte eingeführt. Die Neuerungen betreffen die Hilfsmittel für inkontinente Personen, wobei auch das Verzeichnis der zugelassenen Produkte aktualisiert wurde.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb arbeitete in den vergangenen Monaten an der Umsetzung eines neuen Systems, das eine Vereinfachung für die Patienten darstellt. Ab dem 1. Februar erfolgt der gesamte Verschreibungs- und Genehmigungsprozess computergestützt und fällt in die Verantwortung des behandelnden Arztes (Facharzt, Allgemeinmediziner oder Kinderarzt freier Wahl). Die Bürger müssen nicht mehr beim Sprengel die Genehmigung in Papierform einholen. Die Behandelten verlassen also bereits mit der Ermächtigung die Arztpraxis und können damit direkt eine Apotheke aufsuchen. Der Arzt legt die Dauer dieser Genehmigungen fest.
Für Genehmigungen, die ab dem 1. Februar erteilt werden, wird der entsprechende Betrag über die Gesundheitskarte abgerufen. Die Patienten können die geeigneten Produkte dann monatlich in der Apotheke abholen. Die Höhe des Betrages hängt von der ärztlichen Beurteilung ab: Der Arzt gibt auf einer Skala von fünf Schweregraden der Inkontinenz an, in welchem Stadium sich der Anspruchsberechtigte befindet, und das Budget wird auf dieser Grundlage zugewiesen.
Genehmigungen, die vor dem 31. Jänner ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.