Der ehemalige Hauspflegedienst wurde reorganisiert, neue Regelungen wurden erlassen. Vor kurzem haben Soziallandesrätin Rosmarie Pamer, Monika Reinthaler, Präsidentin der Bezirksgemeinschaft Wipptal, und Walter Baumgartner, Präsident der Bezirksgemeinschaft Eisacktal, diese Neuerungen vorgestellt.
Mit 1. Jänner 2025 wurde der Hauspflegedienst zum ambulanten Betreuungsdienst. Geändert hat sich nicht nur die Bezeichnung: Mit einer Anpassung der Regelungen und der Reorganisation der Leistungen will das Land künftig noch stärker im Bereich der häuslichen Pflege unterstützen. „Die Bezeichnung ‚ambulanter Betreuungsdienst‘ beschreibt die Vielfalt des Tätigkeitsbereichs besser als Hauspflege. Hauptziele des Angebots sind der möglichst lange Verbleib eines Menschen in der gewohnten häuslichen Umgebung, die pflegenden Angehörigen zu entlasten sowie nicht zuletzt auf die Mitarbeiter in diesem so wichtigen Dienst einzugehen“, unterstrich Soziallandesrätin Rosmarie Pamer am 21. Jänner in Brixen. Dort hat sie gemeinsam mit Monika Reinthaler, Präsidentin der Bezirksgemeinschaft Wipptal, und Walter Baumgartner, Präsident der Bezirksgemeinschaft Eisacktal, sowie dem Landesamt für Senioren und Sozialsprengel Gemeindevertreter über die Neuerungen informiert. Zahlreiche Bürgermeister und Sozialreferenten waren beim Treffen anwesend.
Immer mehr Pflegebedürftige werden zu Hause gepflegt, derzeit sind es etwa 70 Prozent der Pflegegeldempfänger in Südtirol. Dafür braucht es häufig Unterstützung – die entsprechende Nachfrage steigt stetig. „Dem wollen wir mit der Anpassung und Neuausrichtung des ambulanten Betreuungsdienstes gerecht werden“, so Landesrätin Pamer. Die Ausarbeitung erfolgte in einem partizipativen Prozess mit den Führungskräften der Sozialdienste, den Einsatzleitungen der Hauspflege und mit den Ämtern des Sozialwesens.
Der Dienst kann künftig von allen Bürgern, unabhängig von Alter und finanzieller Situation, in Anspruch genommen werden und ist bedarfsorientiert ausgerichtet. In den Tagesstätten werden Leistungen wie Haarwäsche oder Fußhygiene gebündelt und in die Leistung „Körperpflege“ integriert. Neu geregelt wurde auch der Bereich „Transport und Begleitung“, damit dieser vorrangig von Betreuungsbedürftigen, die ambulante Betreuungsdienste in den Tagesstätten nutzen, verwendet werden. Das Angebot „Volles Menü“ gilt künftig für alle Essensdienste; „Essen ohne Zustellung“ unterliegt nun denselben Regeln wie der Mensadienst für Senioren.
Mit der neuen Leistung „Unterstützung für Familien in Notsituationen“ wird Familien in einer unvorhersehbaren Notsituation, wie etwa bei einem unvorhergesehenen Krankenhausaufenthalt, Unterstützung für eine begrenzte Zeit während des Tages, bei der Haushaltsführung oder bei der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Familienangehörigen angeboten. Zielgruppe sind Familien, die kein entsprechendes familiäres Netzwerk haben und mit dem eigenen Umfeld nicht in der Lage sind, die Notsituation zu bewältigen. Der Dienst kann über den Sozialsprengel beansprucht werden.
Im ambulanten Betreuungsdienst können künftig zusätzliche Berufsbilder eingesetzt werden. Damit sind mehr Personalressourcen für die wesentlichen Leistungen der ambulanten Pflege, sprich für die häusliche Pflege, verfügbar.
Die Tarife bleiben unverändert und betragen je nach Leistung und Einkommenssituation 3,80 bis 24,00 Euro/Stunde, während sich das Tarifsystem bei den Leistungen in der Tagesstätte zugunsten von Personen mit geringem Einkommen geändert hat