Gesellschaft
Ansuchen ab 3. Februar möglich
29.01.2025
Auch im Schuljahr 2024/2025 unterstützt das Land Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie (d. h. in einem Heim, in einem Tagesheim oder privat) untergebracht sind.
Die Ansuchen können vom 3. Februar bis 2. April (12.00 Uhr) aussschließlich online eingereicht werden. Dazu bedarf es der digitalen Identität SPID, der elektronischen Identitätskarte (CIE) oder der aktivierten Bürgerkarte.
Als Berechnungsgrundlage werden die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und die wirtschaftliche Lage (FWL) herangezogen, der sich auf die Kernfamilie bezieht. Für die Antragstellung ist es notwendig, die EEVE 2023 und die Bescheinigung des FWL bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) kostenlos zu beantragen. Es wird angeraten rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, weil die EEVE mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss.
Weitere Informationen zur Verordnung und der Wettbewerbsausschreibung sind im Landeswebportal im Bereich Bildungsförderung unter www.provinz.bz.it/studienbeihilfe-heimschueler zu finden.
(Foto: LPA; Peter Daldos)