Gesundheit
Keine Tiere aus Deutschland importieren
16.01.2025
In einem Betrieb mit Wasserbüffeln im deutschen Bundesland Brandenburg ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Deshalb sollten vorerst keine Tiere aus Deutschland nach Südtirol importiert werden.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine gefährliche und hochansteckende Tierseuche von Rindern, Schafen, Ziegen, Kameliden und Schweinen. Der Erreger ist sehr widerstandfähig und kann im Boden oder auf Kleidungsstücken über einen Monat überleben. Eine wichtige Rolle bei der Übertragung spielt der Mensch: Durch Kleidung, Essen, Fahrzeuge oder Urlaubsmitbringsel kann die Krankheit weitergegeben werden. Die Krankheit ist für den Menschen selbst ungefährlich.
Die erkrankten Rinder und Schweine haben meist ein gestörtes Allgemeinbefinden, hohes Fieber, Schwierigkeiten zu fressen und gehen lahm. Im Maul, auf der Zitze und an den Klauen am Kronsaum und Zwischenklauenspalt bilden sich Aphten, die nach einiger Zeit aufplatzen. Bei Schafen und Ziegen sind die Symptome milder, zum Teil ist nur eine leichte Lahmheit feststellbar.
"Ich bin seit 32 Jahren im Dienst, und es ist uns zum Glück
gelungen, in all diesen Jahren die Maul- und Klauenseuche von Südtirol
fernzuhalten", so Landestierarzt Paolo Zambotto. Der letzte Fall in
Südtirol, hat er recherchiert, ist am 10. Februar 1971 in Klausen
aufgetreten. Um die Einschleppung der Krankheit zu vermeiden, erinnert der Landestierärztliche Dienst an folgendes:
• Da die Abklärung der Verbreitung noch nicht abgeschlossen ist, wird von Tierbewegungen der betroffenen Arten aus Deutschland bis auf Weiteres dringend abgeraten.
• Alle tierhaltenden Betriebe müssen registriert sein, auch eine Hobbyhaltung von Zwergziegen oder Minischweinen sowie Streichelzoos.
• Alle Tiere müssen gekennzeichnet sein, und alle Tierbewegungen in der Datenbank gemeldet werden, denn nur so ist eine Nachverfolgung gesichert.
• Zudem gilt es, die bekannten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, also Fremden keinen Zutritt zu den Tieren zu erlauben, die Hygienebestimmungen einzuhalten, eventuell Desinfektionsmatten mit einem geeigneten Desinfektionsmittel wie Natriumcarbonat, Natronlauge, Zitronensäure, Essigsäure et cetera auszulegen, Kleidung und Stiefel vor und nach Stallzutritt zu wechseln und besondere Achtsamkeit beim Kauf von Futtermitteln und Tieren gelten zu lassen.
(LPA)