Politik
Mehr Geld für Gemeinden
01.01.2025
Die Landesregierung hat kürzlich die Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln für die Primärinfrastruktur im ländlichen Raum und in Berggebieten beschlossen. Im Jahr 2025 wird es insgesamt mehr Geld für das ländliche Wegenetz und mehr Geld für Gemeinden mit einem großen ländlichen Wegenetz geben.
Die Beiträge für den außerordentlichen Unterhalt des ländlichen Wegenetzes und der Hofzufahrten wurden geändert, um die Beitragsgewährung besser an den Bedarf bzw. die Gesamtlänge des ländlichen Wegenetzes der jeweiligen Gemeinde anzupassen.
Die maximale Fördersumme pro Gemeinde und Jahr ist an die Kilometerzahl gekoppelt, wobei die einzelnen Kategorien zugunsten der Gemeinden mit einem großen ländlichen Wegenetz angepasst wurden. Viele Gemeinden profitieren von dieser Regelung, keine erhält weniger als vorher.
Von den 113 Gemeinden mit ländlichem Wegenetz haben 60 Gemeinden ein Wegenetz unter 25 km, die maximale Projektsumme in dieser Kategorie beträgt 250.000 Euro. In 48 Gemeinden liegt die Länge zwischen 25 und 75 km (maximale Projektsumme: 500.000 Euro). Zwei Gemeinden liegen mit einer Länge von über 75 km in der Kategorie mit 750.000 Euro. Eine Gemeinde hat ein ländliches Wegenetz von mehr als 100 km (maximale Projektsumme: eine Million Euro). In zwei Gemeinden beträgt die Kilometerzahl mehr als 150 Kilometer, die maximale Projektsumme liegt hier bei 1,5 Millionen Euro.
Gefördert werden bis zu 80 Prozent der anerkannten Ausgaben.
(LPA; Foto: Maja Clara)