Politik
Förderungen innerhalb 31. Mai beantragen
01.01.2025
Die Landesregierung neue Richtlinien für die Förderung von Vorhaben in den Bereichen Energiewende, Umwelt- und Klimaschutz genehmigt. Anträge können von 1. Jänner bis 31. Mai eingereicht werden.
Mit den neuen Förderrichtlinien erhalten Gemeinden eine wertvolle Unterstützung, damit die Umsetzung und das Monitoring der Gemeinde-Klimaschutzpläne in den nächsten Jahren gelingen kann.
Kommunikationsmaßnahmen zu Klimaschutzthemen (Ausarbeitung und Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Bildungsinitiativen, Veröffentlichung von Informationsmaterial) werden mit einem Fördersatz von 40 Prozent unterstützt. Weiterhin gefördert werden Bildungsveranstaltungen zu Klimaschutzthemen, der Fördersatz wurde aber von 60 auf 40 Prozent reduziert.
Künftig wird nicht nur die Ausarbeitung, sondern auch das Monitoring und die Anpassung der Klimaschutzpläne der Gemeinden mit 80 Prozent der zulässigen Kosten gefördert. Voraussetzung ist, dass mindestens vier Jahre seit der Ausarbeitung des Gemeinde-Klimaschutzplans vergangen sind.
Mit 60 Prozent gleich bleibt der Fördersatz für Zertifizierungen sowie für die Beratung der Bürger in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz und für die Teilnahme am Programm KlimaGemeinde.
Erhalten die Gemeinden Umweltgelder, reduziert sich die Beitragshöhe um 50 Prozent. Verfügen sie über eine EMAS-, ISO 14001- oder 50001-Zertifizierung, erhöht sich der Prozentsatz um fünf Prozent."
Die neuen Richtlinien gelten ab 1. Jänner 2025, Anspruchsberechtigte sind öffentliche Verwaltungen, Vereine, Stiftungen und Sozialgenossenschaften ohne Gewinnabsicht. Förderanträge können ab 1. Jänner und bis 31. Mai 2025 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Das Gesuch muss vor Beginn der Vorhaben vorgelegt werden. Die Gewährung der Beiträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge solange die Finanzmittel reichen.
(LPA; Foto: Fabio Brucculeri)