Kürzlich hat der Regionalrat den Gesetzesentwurf der Regionalregierung und damit die Neuregelung der Mandatsbeschränkung für Bürgermeister genehmigt - mit 29 Ja, 23 Nein und 12 Enthaltungen.
Mit dem Gesetzesentwurf, eingebracht von der Regionalregierung, soll die staatliche Regelung (Art. 4 Abs. 1 des Gesetzesdekrets vom 29. Jänner 2024, Nr. 7) zur höchstmöglichen Anzahl der Amtsperioden für die Bürgermeister übernommen werden:
unbegrenzt in Gemeinden bis zu 5.000 Einwohnern, drei Amtsperioden in Gemeinden bis zu 15.000 Einwohnern, zwei Amtsperioden in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern. Nicht mehr beschränkt wird die Amtszeit der
Gemeindereferenten. Diese staatliche Regelung ist im Lichte eines Verfassungsurteils erfolgt, das auch für autonome Regionen keine Ausnahme erlaubt. Ein Abweichen von dieser Regelung wäre erst mit einer Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut möglich, die zwar in der Zwölferkommission überprüft, aber noch nicht definitiv genehmigt wurde, erklärte Regionalassessor Franz Locher. Der Regionalrat habe die Verantwortung für die Rechtssicherheit der Gemeinden. Es habe keinen Sinn, das Gesetz noch weiter aufzuschieben, die Gemeinden müssten wissen können, ob ihre Bürgermeister noch einmal kandidieren dürften. Es gehe bei diesem Gesetz um sehr, sehr viel.
Claudio Cia (La Civica) sah zu viel Eile bei der Verabschiedung des Gesetzes. Das sei auf die Entscheidung zurückzuführen, die Gemeindewahlen bereits im Frühjahr 2025 abzuhalten. Er verstehe den Wunsch nach Rechtssicherheit, aber gleichzeitig verzichte man damit auch auf die Autonomie. Jene, die das Staatsgesetz verabschiedet hätten, könnten unendlich oft kandidieren. Er sei gegen eine Mandatsbeschränkung, aber drei Amtsperioden könnten ein tragfähiger Kompromiss sein.
Mirko Bisesti (Lega) unterstützte in weiten Teilen die Argumentation Cias. Es gehe auch darum, die Autonomie zu verteidigen. Er hoffe, dass noch Änderungen am Entwurf möglich seien.
Auch
Brigitte Foppa (Grüne) vermisste in dem Entwurf die Verteidigung der Autonomie. Die Beschränkung auf drei Mandate habe frischen Wind in die Gemeindestuben gebracht. Man hätte in den Verhandlungen mit Rom darauf bestehen sollen. Ein Gesetz sollte auch nicht Gesicht und Namen tragen, bei diesem wisse man, um wen es gehe. Drei Mandate sollten auch für die kleinen Gemeinden gelten, sonst würden sich ungute Gewohnheiten einschleichen.
Francesco Valduga (Campobase) meinte, die Autonomie verteidige man am besten, wenn man sie in Anspruch nehme. Man hätte sich mehr Zeit für dieses Gesetz nehmen sollen, auch um den Geruch des persönlichen Vorteils zu vermeiden. Er sprach sich auch gegen zwei verschiedene Regelungen für Bozen und Trient aus.
Waltraud Deeg (SVP) zog einen Vergleich zur Personalordnung, die laut Statut zwar Landeszuständigkeit sei, aber vom Verfassungsgericht ausgehöhlt wurde. Derzeit werde eine Durchführungsbestimmung mit Rom verhandelt, um diese Zuständigkeit zurückzuholen. Die SVP sei immer zur Autonomie gestanden, aber hier gehe es um Rechtssicherheit, die Kandidaturen müssten im März hinterlegt werden. Es gehe auch um die Glaubwürdigkeit der Politik. Die Mandatsbeschränkung bei den Gemeindewahlen sei eine der größten Errungenschaften, erklärte
Andreas Leiter Reber (Gemischte Fraktion). Auch der damalige JG-Chef Achammer habe sich dafür eingesetzt. Die Schwierigkeit, Kandidaten zu finden, hänge nicht von der Mandatsbeschränkung ab, sondern von der Gestaltung der Politik. Es sei fahrlässig, dass dieses Thema nicht Gegenstand der Verhandlungen mit Rom gewesen sei. Wenn man sich nicht an Staatsgesetz und Verfassungsurteil halte, bestehe die Gefahr, dass alle künftigen Wahlen angefochten werden, warnte
Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia).
Der Gesetzentwurf sei nicht das, was man eigentlich möchte, sondern was man tun müsse, erklärte
Assessor Franz Locher in seiner Replik. Er sei voller Überzeugung für die Gemeindeautonomie, aber man müsse auf die Rechtssicherheit achten. Locher sah auch die Verlegung der Gemeindewahlen auf Oktober als keine dauerhafte Lösung. Er teile nicht die Meinung, dass der Gemeinderat keine Zuständigkeiten mehr habe.
In der
Artikeldebatte forderte
Brigitte Foppa (Grüne) mit einem Änderungsantrag zu Art. 1 die drei Mandate auch für die Gemeinden unter 5.000 Einwohnern. Ihr Antrag wurde
abgelehnt.
Stefania Segnana (Lega) forderte die Beibehaltung der drei Mandate, mit Ausnahme der Gemeinden unter 5.000 Einwohnern, wo keine Beschränkung mehr gelten solle. Alessio Manica (PD)
kritisierte den Vorstoß, mit dem man das Gesetz der Gefahr der Anfechtung aussetze. Francesco Valduga (Campobase) kritisierte dies ebenfalls, das sei im Widerspruch zur Position der Regionalregierung. Paul Köllensperger (Team K) fand den Antrag noch schlimmer als das ganze Gesetz. Andrea de Bertolini (PD) sah diese Bestimmung im eindeutigen Widerspruch zum Urteil des Verfassungsgerichts, es bleibe danach nicht mehr die Zeit, es zu reparieren. Der Antrag wurde mit 26 Ja, 36 Nein und 5 Enthaltungen
abgelehnt.
Madeleine Rohrer (Grüne) forderte mit ihrem Antrag zu Art. 2 für die Gemeindereferenten dieselbe Amtszeitbeschränkung wie für die Bürgermeister. Zeno Oberkofler (Grüne) bezeichnete eine solche Regelung als Signal, das jungen Menschen Mut machen würde. Assessor Locher plädierte dafür, nach Möglichkeit immer einen jungen Gemeinderat in den Ausschuss zu wählen - aber dazu brauche es nicht diese Beschränkung. Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Art. 2 wurde mit 35 Ja, 8 Nein und 24 Enthaltungen genehmigt. Art. 3, 5 und 6 wurden ohne Debatte genehmigt.
Alessio Manica (PD) forderte, mit einem Zusatz zu Art. 4, die
Wiedereinführung des Beteiligungsquorums von 50 Prozent, was abgelehnt wurde. Manica wollte auch die Möglichkeit der Verlängerung der Wahlzeit auf Montag einräumen. Assessor Locher sprach sich dagegen aus, da das ein großer Aufwand sei, auch wegen der nächtlichen Überwachung der Wahllokale. Der Antrag wurde
abgelehnt.
Michela Calzà (PD) forderte eine
Geschlechterquote von 50 Prozent bei den Kandidatenlisten und die zweite Vorzugsstimme für das jeweils andere Geschlecht. Brigitte Foppa unterstützte den Antrag. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sah darin hingegen eine Wählerentmündigung. Der Antrag wurde mit 20 Ja und 46 Nein
abgelehnt.
Alessio Manica forderte eine
Verlängerung der Wahlzeit auf 23.00 Uhr. Ass. Locher hielt den Vorschlag für schwer durchführbar. Der Antrag wurde
abgelehnt.
Nach einer Reihe von Unterbrechungen, die von verschiedenen Seiten verlangt wurden, ging man zu den Stimmabgabeerklärungen über.
Claudio Cia (La Civica) bedauerte, dass keine längeren Amtszeiten möglich waren, und kündigte seine Gegenstimme zum Gesetz an. Mit diesem verzichte man auf die Autonomie.
Der
Gesetzentwurf wurde schließlich mit 29 Ja, 23 Nein und 12 Enthaltungen genehmigt.