Umwelt
Mehr Autonomie für Gemeinden
09.11.2024
Gemeinden wird beim Einsatz der Umweltgelder aus dem Betrieb Kraftwerken mit einer mittleren jährlichen Nennleistung von über 220 Kilowatt mehr Autonomie gewährt. Das hat die Landesregierung vor kurzem beschlossen.
Jährlich (Stand 2024) zahlen Konzessionäre insgesamt rund 23 Millionen Euro für Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt und die nachhaltige Raumentwicklung. Bisher musste das Dreijahresprogramm mit Umweltmaßnahmen von Landesregierung, Gemeindeausschüssen und Verwaltungsrat genehmigt werden. Durch den Beschluss wird das Verwaltungsverfahren vereinfacht. Die neue Regelung sieht keinen Kraftwerksbeirat mehr vor. Die Aufteilung der Gelder wird von den Vertretungen des Landes und der Gemeinden geprüft und von der Landesregierung genehmigt. Das Maßnahmenprogramm erarbeiten die Gemeinden und das Land daraufhin unabhängig und in Eigenverantwortung. Die Gemeinden erstellen einen Dreijahresplan, der vom Gemeindeausschuss genehmigt wird. Die Maßnahmen des Landes werden von der Landesregierung genehmigt.
Die aus mittleren Ableitungen zustehenden Umweltgelder sind den betroffenen Ufergemeinden vorbehalten; Umweltgelder aus großen Ableitungen stehen den Ufergemeinden und dem Land zur Verfügung: Zwei Drittel der Mittel setzen die Gemeinden entsprechend der gültigen Kriterien ein. Ein Drittel der Mittel verwendet das Land Südtirol, wobei der Fokus auf ökologischen und wasserbaulichen Maßnahmen liegt. Änderungen des Programms können von den Gemeinden durch den Ausschuss beschlossen werden. Auch im Falle von Änderungen aufgrund von Naturkatastrophen agieren die Gemeinden autonom. Will das Land Änderungen an den Maßnahmen vornehmen, erfolgt dies über das Einvernehmen der Landesämter, bei Naturkatastrophen per Landesregierungsbeschluss.
Auch der Stand der Umsetzung wird nicht mehr vom Kraftwerksbeirat erhoben. Vielmehr legen die Gemeinden alle drei Jahre einen Bericht zur Umsetzung ab. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahmen wird im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen überprüft.
Ausgearbeitet wurden die neuen Richtlinien von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, der Rat der Gemeinden hat sie positiv begutachtet.
(LPA; Foto: Peter Daldos)