Umwelt
Entnahmeermächtigung ausgesetzt
14.08.2024
Das Verwaltungsgericht Bozen hat die Ermächtigung von Landeshauptmann Arno Kompatscher zur Entnahme von zwei Wölfen in den Gemeinden Graun und Planeil/Mals einstweilig ausgesetzt, nachdem Tierschutzaktivisten die Maßnahme angefochten hatten.
Der Landeshauptmann hat am 9. August die Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau unterzeichnet. Am 14. August hat das Verwaltungsgericht Bozen ohne Anhörung die vorsorgliche Aussetzung der Maßnahme mittels Präsidialverfügung mitgeteilt, nachdem in der Nacht die Rekurse der Tierschutzaktivisten (LNDC Animal Protection), Italienische Vereinigung für den World Wide Fund For Nature, die Liga gegen Tierversuche (LAV) und die italienische Vereinigung zum Tierschutz (E.N.P.A) zugestellt worden waren. Alle Tätigkeiten zur Entnahme der Wölfe wurden eingestellt.
In der Nacht auf den 14. August wurde ein weiteres Nutztier auf den Almen um Planeil Opfer eines Wolfes. Insgesamt 41 Tiere – Schafe und Ziegen – sind zwischen Mitte Mai und Ende Juli in dem Gebiet von Wölfen gerissen worden und sind in der Entnahmeermächtigung angeführt.
Laut einer Pressemitteilung des Landes nehmen Landeshauptmann und der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft nehmen die Maßnahme des Gerichts zur Kenntnis. Der neuerliche Angriff zeige, dass eine akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation in Südtirol ausgehe. Die Entnahme von Wölfen sei dringend erforderlich. Die Anwaltschaft des Landes wird die Entnahmeermächtigung vor dem Bozner Verwaltungsgericht verteidigen. Die Verhandlung findet am 10. September statt.
(LPA; Foto: pixabay)