Citroën hat eine Rückrufaktion für weltweit mehr als 600.000 Fahrzeuge gestartet, die zwischen 2009 und 2019 produziert wurden.
Grund für die Rückrufaktion ist ein Defekt an den Airbags der japanischen Firma Takata: Die Gasgeneratoren der Airbags dieser Fahrzeuge sind fehlerhaft, was dazu führen kann, dass sich der Airbag, sobald er ausgelöst wird, unkontrolliert entfaltet. Bei einem Unfall könnten die Airbags mit übermäßiger Kraft aufgeblasen werden, was zu schweren Verletzungen und im schlimmsten Fall zum Tod der Insassen führen könnte. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Rückrufaktion auch auf andere Fahrzeugmodelle oder -marken ausgeweitet wird.
Die Rückrufaktion wurde bereits vor einigen Monaten von der Stellantis-Gruppe eingeleitet, die die Fahrzeugbesitzer aufforderte, das Fahrzeuge nicht zu benutzen und Hinweise zum weiteren Vorgehen gab. Stellantis hat auch bestätigt, dass für die Zeit, in der die Airbags ausgetauscht werden, Ersatzfahrzeuge zur Verfügung stehen.
Wie Verbraucher der Verbraucherzentrale Südtirol berichten, ist das Problem jedoch auch mehrere Monate nach Erhalt der Rückrufbriefe noch nicht behoben und die meisten Kunden bleiben auf sich allein gestellt. Auch der von Stellantis versprochene Ersatzwagen wurde bis auf wenige Ausnahmen nicht zur Verfügung gestellt.
Viele Kunden wurden - mitten in der Hauptreisezeit - im wahrsten Sinne des Wortes „sitzen gelassen“ und konnten das in ihrem Besitz befindliche Fahrzeug nicht nutzen. Die Mahnungen der Kunden, die Airbags auszutauschen, blieben bisher erfolglos. Außerdem haben viele Kunden, obwohl sie sich genau an die von Citroën in der Rückrufmitteilung angegebenen Verfahren gehalten haben, um ihr Fahrzeug auf der angegebenen Website anzumelden, noch immer nicht den „Gutschein“ erhalten, der erforderlich ist, um den Austausch des Airbags in den Werkstätten zu buchen.
Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr hat nun mitgeteilt, dass
seit dem 2. Juli eine Liste aller Kennzeichen der zurückgerufenen Fahrzeuge auf seiner Website veröffentlicht wurde. Darin heißt es, dass sich Nutzer, die das Kennzeichen ihres Fahrzeugs auf der Liste finden, dringend an einen Vertragshändler oder eine Vertragswerkstatt der PSA-STELLANTIS-Gruppe ihres Vertrauens wenden sollten, sofern sie nicht bereits über den Austausch der Airbags informiert wurden".
"Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr muss umgehend direkt intervenieren", so Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin des VZS, "um ein Problem zu lösen, das laut den beiden auf seiner Website veröffentlichten Listen allein in Italien 164.347 Fahrzeuge - und damit eine weitaus größere Zahl von Bürger - betrifft. Die Stellantis-Gruppe ihrerseits muss jedem, der es wünscht, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Außerdem brauchen die Verbraucher verlässliche Informationen darüber, wie und vor allem wann der Umtausch erfolgt - es kann nicht sein, dass diejenigen, die sich an das vom Unternehmen festgelegte Verfahren halten, anschließend ohne Informationen dastehen".
Tipp für Verbraucher: Wenn Sie ein Mahnschreiben erhalten haben, auf das nicht reagiert wurde (z.B. kein Airbag-Austausch oder kein Ersatzwagen), und Sie dringend einen Mietwagen benötigen, bewahren Sie unbedingt alle Zahlungsbelege (Vertrag, Rechnungen, Quittungen) auf, da diese die Grundlage für einen eventuellen Schadenersatzanspruch gegen die Stellantis-Gruppe bilden.
Informationsseite von Stellanis:
https://www.media.stellantis.com/it-it/corporate-communications/press/informazioni-sull-attuale-campagna-di-richiamo-degli-airbag-takata
(Verbraucherzentrale Südtirol)