Wirtschaft
Notstandshilfen bei Naturkatastrophen
01.07.2024
Über die Landesabteilung Wohnbau hilft das Land, wenn Wohngebäude durch Naturkatastrophen beschädigt oder gefährdet sind. Die Landesregierung hat kürzlich einige Änderungen beschlossen.
Aus dem Fonds für Notstandshilfen können auch für Beiträge (bis zu 70 Prozent der anerkannten Kosten) für den Abbruch und für die Entsorgung von zerstörten Gebäuden gewährt werden. Davon profitieren sowohl Gemeinden als auch Privatpersonen.
Beiträge für den Kauf oder Bau einer neuen Wohnung können von 10 auf 20 Prozent erhöht werden, um Mehrkosten für Grundstück und Erschließung abzudecken.
Gemeinden können künftig von Naturkatastrophen betroffenen Bauwerbern auch ausgewiesenen geförderten Baugrund zur Verfügung stellen; bisher musste ein neuer Baugrund auf landwirtschaftlichem Grün zugewiesen werden.
Mit diesen Änderungen will das Land betroffene Familien umfassender unterstützen. In den vergangenen Jahren sei es öfter vorgekommen, dass Wohngebäude durch Naturkatastrophen beschädigt oder unbewohnbar werden, so Landesrätin Ulli Mair. Das Phänomen werde Südtirol in Zukunft noch öfter begegnen.
Das Land Südtirol sieht Unterstützungsleistungen vor, wenn Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Wolkenbrüche, Lawinen oder andere Naturereignisse das Wohngebäude beschädigt haben. Beitragsberechtigt sind sowohl Eigentümer als auch Mieter von beschädigten Wohnungen.
Mehr Informationen dazu gibt es im
Amt für Wohnbauförderung.
(LPA; Foto: LPA/Landesamt für Wildbach- und Lawinenverbauung Ost)