Gesundheit
Masern-Erkrankungen: Verdachtsfälle gemeldet
26.02.2024
Aktuell gelten inklusive der derzeit vorliegenden konkreten Verdachtsfälle vier Personen als an Masern erkrankt und ansteckend. Eine der aktuell erkrankten Personen hat sich nach aktuellem Kenntnisstand – unwissend über die Erkrankung – während dem ansteckungsfähigen Zeitraum am Mittwoch (21. Februar) im Kletterzentrum Innsbruck und dem zugehörigen Bistro aufgehalten.
Personen, die sich zwischen 16.30 Uhr und 22.00 Uhr ebenfalls dort aufgehalten haben, sind aufgerufen, ihren Impfstatus auf zwei Masern-Impfungen zu prüfen (im Impfpass etwa unter MMR-Impfung als MMRvaxPro oder Priorix zu erkennen). Gegebenenfalls ist die Impfung ehestmöglich nachzuholen und der Gesundheitszustand zu beobachten. Personen, bei denen Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege auftreten (7 bis 21 Tage nach dem Kontakt, entsprechend der Länge der möglichen Inkubationszeiten – demnach vom 28. Februar bis 13. März), sollen sich isolieren und zunächst eine Ordination bzw. das Krankenhaus telefonisch vorinformieren. Zweifach geimpfte Personen sowie Personen, die bereits eine Masererkrankung durchlaufen haben, gelten als immun. Insgesamt wurden in Tirol im heurigen Jahr bislang 59 gesicherte Masern-Erkrankungen verzeichnet. Ein Großteil davon ist bereits gesundet und nicht mehr ansteckend.
Impfung als wirksamster Schutz gegen Maserninfektion
Eine Masern-Erkrankung ist meldepflichtig. Eine Infektion mit Masernviren kann zu schweren Erkrankungen führen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Der wirksamste Schutz für einen selbst aber auch für andere ist eine frühzeitige – ab vollendetem 9. Lebensmonat – zweimalige Masern-Mumps-Röteln-Impfung, die sogenannte MMR-Impfung. Nach zwei Impfungen ist eine Erkrankung nahezu ausgeschlossen. Die Impfung kann zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.