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Home → News → Bozen: Neue Verkehrsregelung - 01.08.2023 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
© Wikipedia
Verkehr

Bozen: Neue Verkehrsregelung

01.08.2023

Die Gemeinde Bozen hat eine Verordnung erlassen, mit der im August versuchsweise eine neue Verkehrsregelung im Stadtzentrum eingeführt wird. 

Um die Verkehrsprobleme zu lösen, wurde ein neuer Verkehrsplan für das Stadtzentrum ausgearbeitet. So wurde z.B. in der Schlachthofstraße am Bozner Boden ein neuer kostenloser öffentlicher Parkplatz eingerichtet (Parkplatz „Ex Rola“), von wo aus die Touristen zu Fuß oder mit den Stadtbuslinien der SASA (Nr. 1, 6 und 9) ins Stadtzentrum gelangen. Die Besucher, die von Süden anreisen, werden auf den kostenpflichtigen Parkplatz bei der Messe Bozen umgeleitet, und von dort können sie mit dem Zug oder mit den Stadtbuslinien 10A und 10B oder mit einem Fahrrad (es gibt dort einen Bike-Sharing-Angebot) in das Zentrum gelangen. An den Stadtzufahrten wurden neue Hinweisschilder installiert, um den Verkehr auf diese zwei Parkplätze umzuleiten. Die neue Verkehrsregelung gilt versuchsweise vom 1. bis zum 31. August 2023, und in diesem Zeitraum werden auch die beiden Parkplätze bei der Messe Bozen und in der Schlachthofstraße („Ex Rola“) in Betrieb genommen. Auch die Brennerautobahn A22 AG hat sich bereit erklärt, auf der Autobahn mit mobilen Hinweisschildern auf die Parkmöglichkeiten hinzuweisen.

Die neue Verkehrsregelung gilt nur in den Fällen, an denen es auf den Zufahrten in Richtung Stadtzentrum zu Stockungen kommt oder wenn die Parkplätze in den öffentlichen Parkhäusern des Zentrums ausgelastet sind. 

An den Tagen, an denen die Parkplätze am Waltherplatz, in der Laurinstraße, im Mondschein und die Tiefgarage Lauben Parking zu 90 % ausgelastet sind, greifen die folgenden Fahrverbote:

  1. Fahrverbot in der Mayr-Nusser-Straße auf der Höhe der Kreuzung mit der Schlachthofstraße in Richtung Verdiplatz. Die PKW und Reisebusse werden in das Parkhaus Bozen Mitte umgeleitet, solange es dort freie Parkplätze gibt.
  2. Sollten die Parkplätze im Parkhaus Bozen Mitte alle besetzt sein, wird auf den Zufahrtsrampen zur Virglbrücke von der Innsbrucker Straße kommend ein Fahrverbot erlassen und die Fahrzeuge werden auf die Parkplätze „Ex Rola“ und bei der Messe Bozen umgeleitet.
  3. Sollte der Parkplatz „Ex Rola“ ausgelastet sein, wird die Schlachthofstraße auf der Höhe der Großmarkthalle für alle Fahrzeuge in Richtung Boznerbodenweg gesperrt. Die Fahrzeuge werden auf die Innsbrucker Straße umgeleitet. 
  4. In den Fällen, in denen die Maßnahmen in den Punkten 1), 2) und 3) nicht ausreichend sind, wird ein Fahrverbot in der Rittner Straße erlassen. Es gilt ab der Höhe der Zwölfmalgreiner Straße (Privatstraße) in Richtung Bahnhofsplatz. Um schließlich zu gewährleisten, dass der Verkehr in der Laurinstraße und in der Bahnhofstraße flüssig bleibt, damit die Linienbusse verkehren können, und in den Fällen, wo sich Schlangen vor den Einfahrten in die Tiefgarage am Waltherplatz und in den Parkplatz Laurin bilden, werden die Laurinstraße und die Bahnhofsallee für den Verkehr gesperrt.

Diese Regelung gilt nicht für die Anrainer und die Personen, die im Stadtviertel Zentrum – Bozner Boden – Rentsch wohnen, für die Fahrzeuge von öffentlichen Körperschaften und Rechtspersonen, die öffentliche Dienste erbringen, die Fahrzeuge für Auf- und Abladetätigkeit und für die Abwicklung von Tätigkeiten, die Fahrzeuge, die zu Produktionsstätten, Dienstleistungsbetrieben, Handels- und Handwerksbetrieben fahren müssen, die im Stadtviertel Zentrum – Bozner Boden – Rentsch angesiedelt sind, für Dienstfahrzeuge, Fahrzeuge des Sanitätsbetriebes, von Ärzten, Ordnungskräften, Autobusse des ÖPNV, Taxi usw.

Die Verkehrsregelung wird ausgesetzt, sobald sich die Verkehrslage im Zentrum entspannt und wieder freie Parkplätze zur Verfügung stehen. 

 

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