RFI erneuert den Bozner Bahnhof selbst; Land und Gemeinde sorgen für die Entwicklung der frei werdenden Flächen: Darauf haben sich Vertreter von Land, Gemeinde und RFI am 6. Juli in Bozen geeinigt.
Um die nächsten Schritte rund um die Wiederaufwertung des Areals Bozen, also des Bahnhofsbereichs in der Landeshauptstadt, ging es am Donnerstag (6. Juli) in Bozen bei einem Treffen zwischen Landeshauptmann Arno Kompatscher, Landesrat Daniel Alfreider, dem Bürgermeister und dem Vizebürgermeister der Gemeinde Bozen, Renzo Caramaschi und Luis Walcher, sowie dem Geschäftsführer der italienischen Bahngesellschaft RFI, Gianpiero Strisciuglio.
Ursprünglich sollten die Flächen des gesamten Areals im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung einem einzigen Investor zugeteilt werden. Dieser hätte sich dazu verpflichtet, auf eigene Kosten die gesamte Eisenbahninfrastruktur zu erneuern sowie anhand des vor zehn Jahren ausgearbeiteten Masterplans alle vorgesehenen öffentlichen Einrichtungen zu verwirklichen. Anschließend hätte der Investor die Investitionen für die öffentliche Hand durch die gestatteten Baurechte auf dem restlichen Areal wieder erwirtschaften können.
RFI baut Bahnhof, Land erwirbt die frei werdenden Flächen
Mit Blick auf die Komplexität der Realisierung der neuen Eisenbahninfrastruktur, die die Grundlage für die Wiederaufwertung des Areals legt, sind die beteiligten Parteien Land Südtirol, Gemeinde Bozen und die italienische Bahngesellschaft RFI zur Überzeugung gelangt, dass es besser ist, wenn diese Arbeiten zwischen allen Beteiligten abgestimmt und von RFI selbst durchgeführt werden. Das Land Südtirol soll die mit dem Neubau des Bahnhofs frei werdenden Flächen erwerben und dann die weitere Entwicklung schrittweise vornehmen.
Abgestimmte, schrittweise Umsetzung
Die Umsetzung muss aus technischen und logistischen Gründen schrittweise erfolgen: In einem ersten Schritt wird die Eisenbahninfrastruktur angegangen, wozu neben dem Bahnhof selbst auch die gesamten Gleisanlagen und die Werkstätten gehören. Ein besonderer Fokus liegt außerdem auf der Vernetzung der Mobilitätsformen Zug-, Bus- und Fahrrad-Mobilität sowie angemessene Anschlussmöglichkeiten für die touristischen Anreisen. Anschließend werden Schritt für Schritt die städtebaulichen Maßnahmen umgesetzt, die öffentliche Einrichtungen, Handel und Gewerbe sowie sozialen und privaten Wohnbau vorsehen. Der bereits vorhandene Masterplan wird somit großteils erhalten bleiben. Es macht aber Sinn, ihn an die aktuellen Erfordernisse anzupassen.
Mit diesem Grundsatzbeschluss wird die im Herbst eingerichtete Arbeitsgruppe nun darangehen, die technischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Unterlagen zu erarbeiten, um die neu vereinbarte Vorgehensweise umzusetzen.