Gesellschaft
Zweisprachigkeitsprüfung für Menschen mit Beeinträchtigung
12.03.2023
Für Kandidaten mit Beeinträchtigung gilt bei der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung künftig eine eigene Regelung. Die neuen Kriterien hat die Landesregierung kürzlich verabschiedet.
Die Zweisprachigkeitsprüfung weist die Kenntnis der deutschen und der italienischen Sprache nach. Sie wurde 1976 in Umsetzung des Autonomiestatutes als Instrument des Minderheitenschutzes eingeführt. Für Ladiner ist der Zweisprachigkeits- bzw. der Dreisprachigkeitsnachweis Voraussetzung, um in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol arbeiten zu können. Die Prüfung wurde im Laufe der Zeit mehrmals reformiert, um den Erfordernissen des Lebens- und Berufsalltages gerecht zu werden. Die Zweisprachigkeitsprüfung ist den internationalen Sprachzertifikaten gleichgestellt und hat die Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GERS übernommen.
Um auch Kandidaten mit besonderen Bedürfnissen einen gleichberechtigten Zugang zur Prüfung zu ermöglichen, hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher überarbeitete Kriterien zur Bewertung und Feststellung der Kenntnis der italienischen, der deutschen und der ladinischen Sprache verabschiedet. Damit hat sie einem lang gehegten Anliegen entsprochen, das auch in einem Beschlussantrag im Landtag Ausdruck gefunden hatte. Die Neuregelung wurde im Einvernehmen mit dem Regierungskommissariat und unter fachlicher Beratung vorgenommen.
Bei der Ablegung der Prüfung sind Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen: Personen mit Beeinträchtigung können einen
Prüfungsbeistand beantragen, d. h., eine Person kann den Kandidaten mit Beeinträchtigung - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - während der Prüfung begleiten. Eingeführt wird zudem eine
differenzierte Prüfung für Personen mit Beeinträchtigung, die Zugang zum Arbeitsmarkt für geschützte Kategorien haben. Diese differenzierte Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch mit der Prüfungskommission, wobei dieser Kommission neben den Kommissaren der beiden Sprachgruppen auch eine Fachperson für berufliche oder schulische Integration angehört. "Als öffentlicher Arbeitgeber ist es nicht nur unsere Verpflichtung sondern auch unser Bestreben, Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu beschäftigen", so Landeshauptmann Kompatscher.
Die genehmigten Richtlinien treten nach der Unterzeichnung des entsprechenden Einvernehmens mit dem Regierungskommissariat durch den Landeshauptmann in Kraft. Die Direktorin im Landesamt für Landessprachen und Bürgerrechte, Karin Ranzi, rechnet damit, dass
ab Ende April 2023 Anmeldungen zur differenzierten Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung möglich sind. Das entsprechende Anmeldeformular wird auf den
Landeswebseiten zum Thema "Zweisprachigkeit" zur Verfügung stehen.
(LPA - Foto: LPA)