Verkehr
Sonderfahrverbot für den Deutschlandtransit
01.10.2022
Wie die Landespolizeidirektion Tirol mitteilt, muss am Dienstag (4. Oktober) ab 5.00 Uhr auf der Inntal- und Brennerautobahn mit erhöhtem Schwerverkehrsaufkommen gerechnet werden. Insbesondere werden sich auch im Bereich zwischen Brenner und Schönberg in Richtung Innsbruck und im Bereich zwischen Wörgl und Kufstein in Fahrtrichtung Deutschland Behinderungen durch Schwerfahrzeuge ergeben. Aus diesem Grund wird am Dienstag ab 5.00 Uhr die Dosiermaßnahme in Kufstein aktiviert. Ein Fahrverbot gilt auch auf der A22 zwischen Sterzing und Brenner.
In Deutschland wird am Montag (3. Oktober) der „Tag der Deutschen Einheit“begangen. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat deshalb an diesem Tag in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, erlassen.
Für wen gilt das Verbot?
Das Verbot giltfür Fahrten, bei denen das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll,sowie auf der Brennerautobahn A13 und Inntalautobahn A12.
Lenker, die nachweislich ihren Wohnsitz in Österreich anfahren bzw. den Firmensitz in Österreich ansteuern und dort das Fahrverbot abwarten, können wie bisher ihre Fahrt dorthin fortsetzen.
Aufgrund des Feiertages in Deutschland wurde dort ein LKW-Fahrverbot in der Zeit zwischen 0.00 und 22.00 Uhr erlassen. Um aufgrund fehlender Einreisemöglichkeit nach Deutschland das Abstellen von Schwerfahrzeugen auf der Inntalautobahn und Brennerautobahn zu verhindern, wurde diese Maßnahme gesetzt. „Bereits in den letzten Jahren wurden für solche Tage Fahrverbote in Tirol erlassen, die sich sehr bewährt haben“, heißt es von der Polizeidirektion.
Durch die Fahrverbote auf der A12 und A13 soll das Abstellen von LKW auf Pannenstreifen und die damit einhergehende Gefährdung und die Behinderung des Reiseverkehrs verhindert werden. Aus Gründen der Sicherheit der Lenker und der übrigen Verkehrsteilnehmer wäre eine Anhaltung auf der Autobahn für einen derart langen Zeitraum nicht vertretbar.
Fahrverbot auf der A22
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass laut Mitteilung des Regierungskommissariats für die Provinz Bozen aufgrund des angekündigten Fahrverbotes in Deutschland auch auf der Nordspur der A22 am 3. Oktober von 0.00 bis 22.00 Uhr von Sterzing bis zur Brennergrenze ebenfalls ein Fahrverbot für alle Gütertransportfahrzeuge von mehr als 7,5 t erlassen wurde. Das Verbot gilt für Transporte, wenn der Bestimmungsort Deutschland ist oder über Deutschland erreicht wird.