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Home → News → Bischof Ivo Muser: Ja zum 19. März als gesetzlichem Feiertag - 19.03.2021 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Gesellschaft

Bischof Ivo Muser: Ja zum 19. März als gesetzlichem Feiertag

19.03.2021
Zum „Josefs-Jahr“, das Papst Franziskus für das laufende Jahr ausgerufen hat, spricht sich Bischof Ivo Muser für die Einführung des 19. März als öffentlichen, gesetzlichen Feiertag in Südtirol aus.
„Die Kompetenz, dieses Zeichen zu setzen, liegt selbstverständlich nicht bei unserer Diözese Bozen-Brixen, sondern nur beim Südtiroler Landtag und bei der Südtiroler Landesregierung“, so Bischof Ivo Muser. „Für dieses Zeichen braucht es einen gesellschaftlichen Konsens und eine politische Entscheidung.“
Von den gesetzlichen Bestimmungen her sei dieses Zeichen möglich. Die italienische Feiertagsordnung gesteht nämlich jeder politischen Gemeinde das eigene Patronatsfest als gesetzlichen Feiertag zu (z. B. in Rom der Festtag Peter und Paul am 29. Juni, in Trient der hl. Vigilius am 26. Juni, in Mailand der hl. Ambrosius am 7. Dezember, in Florenz, Genua und Turin der hl. Johannes der Täufer am 24. Juni, in Neapel der hl. Januarius am 19. September ...). In Südtirol wurde durch Beschluss des Landtags und der Landesregierung der Pfingstmontag zum gemeinsamen Patronatsfest erklärt. Mit Beschluss des Landtags und der Landesregierung wäre es also jeder Zeit möglich, anstelle des Pfingstmontags den 19. März, der seit 1772 der Festtag des Landespatrons Josef ist, als gesetzlichen Feiertag zu bestimmen. Während alle anderen gesetzlichen Feiertage in Italien in der Kompetenz des Staates liegen bzw. durch das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Italien geregelt sind, liegt die Festlegung eines solchen gesetzlichen „Patronatsfestes“ in der Kompetenz des Landtags und der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen,
Übrigens: Seit dem II. Vatikanischen Konzil gibt es im liturgischen Kalender der Kirche den Pfingstmontag nicht mehr. Er wurde ersatzlos gestrichen. Der Pfingstsonntag, das Hochfest der Herabkunft des Heiligen Geistes auf die entstehende Kirche, schließt und krönt als fünfzigster Tag nach Ostern die Osterzeit und den ganzen Osterfestkreis. Der Montag nach Pfingsten hat den kirchlichen Rang eines Werktags; der 19. März hingegen ist ein kirchliches Hochfest.
„Warum mache ich diesen Vorschlag?“, so der Bischof weiter. Sonn- und Feiertage seien nicht nur „freie Tage“, sondern ein hohes Kulturgut im Dienst der Gemeinschaft, der verbindenden Werte, der Zusammengehörigkeit, des Glaubens. „Wir brauchen den Sonntag und unsere Feiertage mit ihren sozialen, familiären, kulturellen, gesellschaftlichen und religiösen Chancen. Ich halte es für eine wichtige Aufgabe der Kirche heute, einzutreten für das, was nicht nur auf Konsum und Profit ausgerichtet ist, für unsere Festtage, und allem voran für den Sonntag, den kirchlichen Urfeiertag, das wöchentliche Osterfest. Der Vorschlag, darüber nachzudenken, anstelle des freien Pfingstmontags den Festtag des heiligen Josef als öffentlichen Feiertag in Südtirol einzuführen, steht auf dem Hintergrund dieser Überzeugung: Wir brauchen nicht mehr freie Tage, wir brauchen den Sonntag und unsere Feiertage! Im Respekt vor unserer pluralistischen Gesellschaft füge ich hinzu: Gesetzlich verankerte religiöse und zivile Feiertage kommen allen Bürgern und Bürgerinnen zugute. Sollte dieser Vorschlag Zustimmung finden, wird niemandem etwas weggenommen. Alle kommen weiterhin in den Genuss eines gesetzlichen ‚Patronatsfestes‘, wie ihn die staatliche Feiertagsordnung vorsieht.“

Allen, die den Namen Josef, Josefa oder Josefine tragen, wünschen wir alles Gute zum Namenstag! Und allen Vätern einen schönen Vatertag!

Im Bild die Pfarrkirche von Ridnaun, die dem hl. Josef geweiht ist.
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